von Justin Shabani
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14 Aug., 2023
GERMAN: In einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten zu einem alltäglichen Phänomen und, was noch wichtiger ist, zu einer Geduldsprobe. Obwohl dieser Trend es vielen Organisationen ermöglicht, ihre Reichweite zu vergrößern und ihre Kunden besser zu bedienen, gibt es auch Bedenken hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten in Drittländern. Unter Datenübermittlung in Drittländer versteht man die Übermittlung personenbezogener Daten von einem Land in ein anderes, das nicht der Europäischen Union (EU) angehört. Dabei ist zu beachten, dass in einigen Drittländern nicht die gleichen Datenschutzgesetze und -standards gelten wie in der EU, was ein erhöhtes Risiko für den Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Dies ist besonders wichtig, wenn es um sensible Daten wie Finanzdaten, Gesundheitsdaten oder persönliche Identifikationsnummern geht. Ein Datenverlust oder eine Datenschutzverletzung in einem Drittland kann für die betroffenen Personen und Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Welche Risiken gibt es bei der Datenübermittlung in Drittländer? Probleme mit dem Datenschutz: Wenn im Empfängerland kein gleichwertiges Datenschutzniveau besteht, kann dies zu größeren Risiken führen, z. B. unzureichender Datenschutz Datenverlust: Daten können während der Übermittlung verloren gehen. Dies kann durch technische Probleme oder menschliches Versagen verursacht werden. Datenmissbrauch: Daten können im Empfängerland missbraucht werden, u. a. durch unbefugten Zugriff oder Datendiebstahl Glücklicherweise gibt es einige Schritte, die Unternehmen unternehmen können, um die Risiken zu minimieren und ihre Datenübertragungen sicher zu halten. Zunächst sollten sie eine umfassende Datenschutz- und Sicherheitsstrategie entwickeln, die auch den Schutz personenbezogener Daten in Drittländern umfasst. Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass es sich hierbei nicht um obligatorische Maßnahmen handelt, sondern lediglich um Empfehlungen: Eine gründliche Überprüfung des Datenschutzniveaus in Drittländern , in die Daten übertragen werden sollen, z. B. durch folgende Ansätze: Überprüfung der Datenschutzgesetze Überprüfung internationaler Konventionen Überprüfung der tatsächlichen Verfahren und Techniken des Landes zur Sicherung personenbezogener Daten Überprüfung der Aufsichtsbehörden Überprüfung des Ansehens des Landes Einsatz von Verschlüsselungstechnologien zum Schutz von Daten bei der Übertragung: Symmetrische / Asymmetrische Verschlüsselung Hashing SSL/TLS (Protokoll) und vieles mehr Verwendung von Datenschutzklauseln in Verträgen mit Drittanbietern, um sicherzustellen, dass diese sicher und verantwortungsvoll mit Daten umgehen Regelmäßige Überwachung und Überprüfung von Datenübertragungen , um sicherzustellen, dass sie sicher sind und den Vorschriften entsprechen In welchen Ländern wurde bisher ein "angemessenes Datenschutzniveau" gewährleistet? Artikel 45 (Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses) der Datenschutz-Grundverordnung legt fest, dass die Übermittlung von Daten nur zulässig ist, wenn die EU einen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat. Dieser Angemessenheitsbeschluss wird nur erteilt, wenn in dem jeweiligen Land ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Auszug aus Art. 45, GDPR: "Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere spezifische Sektoren in diesem Drittland oder die betreffende internationale Organisation ein angemessenes Schutzniveau bietet. 2Eine solche Datenübermittlung bedarf keiner besonderen Genehmigung." Derzeit besteht ein angemessenes Datenschutzniveau für die folgenden Länder (Stand: Januar 2022): Andorra Argentinien Färöer Inseln Großbritannien (vorerst bis zum 28.06.2025) Guernsey Israel Isle of Man Japan Jersey Kanada (nur kommerzielle Organisationen) neuseeland Schweiz Südkorea Uruguay Die Übermittlung von Daten in Drittländer stellt eine Herausforderung dar, ist aber oft unvermeidlich, um einen effizienten Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, die Risiken zu kennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Wenn Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen, können Sie sicherstellen, dass die Datenübermittlung in Drittländer sicher und rechtskonform ist. Denken Sie daran, dass Ihr Unternehmen für den Schutz der von Ihnen übertragenen Daten verantwortlich ist, und es liegt in Ihrer Verantwortung, die Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt sind. Als e2 Security unterstützen wir Sie gerne bei der Datenübermittlung in Drittländer und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach direkt!